Sperrmüllentsorgung - persönliche Abgabe
Sperrmüllentsorgung - persönliche Abgabe
Die Sammlung von Sperrmüll kann persönlich bei den Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen.
Leistungsbeschreibung
Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.
Verfahrensablauf
Bitte setzen Sie sich mit ihrem lokalen Entsorgungsunternehmen in Verbindung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Zuständige Stelle
öffentlich-rechtliche Entsorger
Voraussetzungen
Sie haben Sperrmüll und wollen diesen abgeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Versorger.
Rechtsgrundlage
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Rechtsbehelf
nicht angegeben