Bodenrichtwertkarte - Auszug
Bodenrichtwertkarte - Auszug
Textblöcke ein-/ausklappen- Auskunft über Bodenrichtwerte nach BauGB
- Bodenrichtwerte sind nach Zonen gegliederte, flächendeckend vorhandene durchschnittliche Lagewerte für den Boden.
- Die Bodenrichtwerte werden mit ihren wertbeeinflussenden Merkmalen veröffentlicht, die für die Mehrzahl der Grundstücke in der Zone übereinstimmen müssen. Das wichtigste dieser Merkmale ist die Art der Nutzung.
- Der örtlich zuständige Gutachterausschuss ermittelt einmal jährlich Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12. Diese werden ca. 8 Wochen später im Internet veröffentlicht.
- Bodenrichtwerte werden in Euro pro Quadratmeter angegeben.
- Die Bodenrichtwerte können von allen Nutzerinnen und Nutzern im Internet eingesehen werden.
- zuständige Behörde : jeweilige Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung (LGLN) für ihren Zuständigkeitsbereich
Leistungsbeschreibung
Bodenrichtwerte dienen der Grundstücksmarkttransparenz. Sie stellen zonenweise durchschnittliche Lagewerte mit wertbeeinflussenden Merkmalen dar, die für die Mehrzahl der sich in der Zone befindlichen Grundstücke gelten sollen. Dabei wird stets angenommen, dass das Grundstück unbebaut ist, unabhängig von einer realen Bebauung. Bei der Auskunft wird der Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter sowie mit seinen wertbestimmenden Merkmalen angegeben. Außer der Grundstücksmarkttransparenz dienen die Bodenrichtwerten auch steuerlichen Zwecken.
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt auf der Basis von tatsächlichen Kauffällen. Beurkundende Stellen sind nach dem Baugesetzbuch verpflichtet, Kopien der Kaufverträge an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zu senden. Die Gutachterausschüsse werten die Verträge über unbebaute Flächen aus und leiten daraus Bodenrichtwerte ab. Liegen für einen Bereich keine oder zu wenige Kaufverträge vor, so können auch andere Größen zur Bestimmung herangezogen werden, z. B. Indexreihen oder Mieten.
Ermittelt und beschlossen werden die Bodenrichtwerte durch die Gutachterausschüsse.
Die Gutachterausschüsse sind für bestimmte und durch das Land festgelegte Regionen in Niedersachsen zuständig; sie setzen sich zusammen aus vorsitzenden und ehrenamtlichen Mitgliedern. Die vorsitzenden Mitglieder sind Angehörige der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Ehrenamtliche Mitglieder sind fachkundige Personen aus dem weiten Feld der Immobilienwirtschaft, z. B. aus dem Bereich Architektur, Bauingenieurwesen, Landwirtschaft, Finanzwirtschaft oder Maklerwesen.
Ein Gutachterausschuss ist stets selbständig und unabhängig tätig. Für die Unterstützung der Aufgabenerledigung verfügt jeder Gutachterausschuss über eine Geschäftsstelle, die ebenfalls bei der Vermessungs- und Katasterverwaltung angesiedelt ist.
Verfahrensablauf
Bodenrichtwerte sind in Niedersachsen kostenfrei im Internet abrufbar:
Für die Navigation zum gewünschten Bodenrichtwert stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Adresssuche
- Suche über Flurstücksnummer
- Grafische Suche über Zoomen und Verschieben des Kartenausschnitts.
Der ausgewählte Bodenrichtwert wird Ihnen mit seinen wertbeeinflussenden Merkmalen angezeigt.
Über einen Druckbutton können Sie auch einen amtlichen Ausdruck im PDF-Format anfordern und auf Ihrem Endgerät ausdrucken.
An wen muss ich mich wenden?
.Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses
LGLN
Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg
Stau 3
26122 Oldenburg
E-Mail: oga@lgln.niedersachsen.de
Für einzelne Nachfragen zu bestimmten Bodenrichtwerten finden Sie den für Sie örtlich zuständigen Gutachterausschuss über der Internetseite der Gutachterausschüsse in Niedersachsen . Für generelle fachliche Fragen nutzen Sie bitte die Adresse unter „ Ansprechpunkt “
Voraussetzungen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bodenrichtwerte können jederzeit im Internet abgerufen werden.
Rechtsgrundlage
- § 196 Baugesetzbuch (BauGB)
- §§ 13 bis 17 Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)
- § 21 Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB)
- § 196 Building Code (BauGB)
- §§ 13 to 17 Ordinance on the Principles for the Determination of the Market Values of Real Estate and the Data Required for the Valuation (Real Estate Valuation Ordinance - ImmoWertV)
- § 21 Lower Saxony Ordinance on the Implementation of the Building Code (DVO-BauGB)
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Onlineverfahren: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein