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Elektronische Reisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA) - Vereintes Königreich (UK)


Leistungsbeschreibung

Bei Einreise in das Vereinigte Königreich (außer für die Einreise nach Gibraltar) ist grundsätzlich ein Reisepass notwendig. Die Einreise mit Personalausweis ist nicht möglich. Dies gilt auch für Transitreisende.Deutsche Staatsangehörige benötigen für eine Einreise in das Vereinigte Königreich seit dem 2. April 2025 eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA), wenn nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel/ein Visum vorliegt. Die ETA kann über die vom britischen Innenministerium zur Verfügung gestellten ETA App oder online über die Webseite GOV.uk beantragt werden; der Antrag sollte mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf (mindestens drei Tage) gestellt werden. Die Beantragung ist gebührenpflichtig (16 GBP). Die Einschaltung oder Beauftragung externer Agenturen ist nicht erforderlich und kann zusätzliche Kosten verursachen. Sollte die Einreise bereits vor dem 2. April 2025 nach Großbritannien erfolgt sein, wird für die Ausreise keine ETA benötigt.

Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich wird keine ETA benötigt, wenn der Transitbereich nicht verlassen wird und keine Grenzkontrolle passiert wird.

  • Beachten Sie, dass Sie z.B. auch die Grenzkontrolle passieren müssen, wenn Sie Ihr Gepäck für den Anschlussflug erneut einchecken.
  • Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihre Fluggesellschaft, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die britische Grenzkontrolle bei Ihrem Transit passieren müssen.

Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 180 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren (oder, sollte dies vor Ablauf der zwei Jahre der Fall sein, bis der für die Beantragung genutzte Reisepass seine Gültigkeit verliert).