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Digitale biometrische Lichtbilder


Leistungsbeschreibung

Bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose) sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen. Hintergrund ist die Regelung im Passgesetz, im Personalausweisgesetz und in der Aufenthaltsverordnung, wonach in Inlandsbehörden grundsätzlich nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder im Antragsprozess für hoheitliche Dokumente akzeptiert werden sollen.

Die Einhaltung der internationalen Bestimmungen für die Biometrie von Lichtbildern ist besonders wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürgern sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei Grenzkontrollen erspart werden. Die Umstellung auf digitale Lichtbilder ermöglicht eine medienbruchfreie und sichere Übermittlung im Rahmen der Ausweisbeantragung an die zuständigen Behörden. Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr digitales Passbild direkt in der Behörde oder bei einem Fotodienstleister (z. B. in einem Fotostudio oder Drogeriemarkt) anfertigen lassen möchten. 

Das von einem registrierten Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann. Wird das von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellte digitale Aufnahmesystem PointID® in der Behörde genutzt, fällt für Antragstellende eine Gebühr von 6 Euro pro Lichtbild an. Neben PointID® haben Behörden die Möglichkeit, auch andere Lichtbilderfassungssysteme zu verwenden. Informationen, ob und wann dieser Service bereitgestellt wird, erhalten Bürgerinnen und Bürger bei der jeweiligen Kommune.

  • digitale Aufnahmesystem PointID® in der Behörde: 6 Euro
  • Fotodienstleister (z. B. in einem Fotostudio oder Drogeriemarkt): ggf. abweichend