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Verpflichtungserklärung abgeben


Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten 
eine Person, die für die Einreise ein Visum benötigt, zu Besuch einladen oder für den 
Lebensunterhalt und alle anderen Kosten, die im Rahmen eines auch längerfristigen (z.B. 
Studienaufenthalt) Aufenthaltes anfallen können, bürgen?

Wenn die betroffene Person der deutschen Auslandsvertretung oder einer 
Ausländerbehörde nicht nachweisen kann, dass der Aufenthalt in Deutschland ausreichend 
finanziell abgesichert ist (Lebensunterhalt, Krankenversicherungsschutz), verlangt die 
Auslandsvertretung/Ausländerbehörde eine sogenannte Verpflichtungserklärung. Mit dieser 
verpflichten Sie sich, die betreffende Person unterzubringen, deren Lebensunterhalt für die 
Dauer des Aufenthaltes zu finanzieren und einen ausreichenden 
Krankenversicherungsschutz sicherzustellen.

Zusammengefasst: Sie verpflichten sich, für alle 
eventuell der öffentlichen Hand entstehenden Kosten aufzukommen. 

Um eine Verpflichtungserklärung abzugeben nutzen Sie bitte vorab den Online-Antrag und 
laden die benötigten Unterlagen hoch. Nach abgeschlossener Bearbeitung wird Ihnen per E-Mail ein Abholtermin mitgeteilt.

Leistungsbeschreibung

Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.

Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäischen Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.

Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.

Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.

Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.

Zuständig für die Entgegennahme der Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde (Landkreis oder größere Stadt) am Wohnort der Verpflichtungsgeberin oder des Verpflichtungsgebers.

  • Sie müssen als erklärende Person geschäftsfähig sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Wenn Sie eine natürliche oder juristische Person vertreten, müssen Sie eine Vollmacht oder einen Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung haben und vorweisen.
  • Sie müssen die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde am zukünftigen Aufenthaltsort des ausländischen Gastes oder der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde abgeben.
  • Wenn Ihnen der zukünftige Aufenthaltsort Ihres Gastes nicht bekannt ist, müssen Sie die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde
    • an Ihrem Hauptwohnsitz oder
    • an dem Sitz oder der Hauptniederlassung Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation

abgeben.

  • Sie müssen finanziell in der Lage sein, für den Lebensunterhalt und auftretende Kosten des ausländischen Gastes oder der ausländischen Gäste aufzukommen. Die Beurteilung Ihrer Bonität ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen beziehungsweise unterhaltspflichtigen Personen, der Anzahl der abgegebenen Verpflichtungserklärungen sowie vom Aufenthaltszweck.

Benötigte Unterlagen

  • Formular zur Verpflichtungserklärung (ausgefülltes Formular online (VisitVis 
    Online) oder Vordruck)
  • Pass/Reiseausweis/Aufenthaltstitel
  • Nachweis über Bonität (Einkommenshöhe abhängig vom Aufenthaltszweck, siehe 
    "Dokumente")
    • Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate oder
    • Bei Selbstständigkeit: die letzten zwei Steuerbescheide oder vom Steuerberater 
      gestempelte und gesiegelte betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten 6 
      Monate oder
    • Rentenbescheid
    • Ggf. weitere Einkommensnachweise (z.B. bei Mieteinnahmen aktueller 
      Steuerbescheid)


Hinweis: bei Verheirateten sind die Unterlagen beider Ehegatten vorzulegen, ggf. 
ist eine gemeinsame Vorsprache erforderlich 

Die Gebühr beträgt 29,00 €. Darin enthalten ist die Beglaubigung der Unterschrift der 
verpflichtungsgebenden Person, sodass eine persönliche Vorsprache notwendig ist.


EC-Kartenzahlung möglich. 

Die Bearbeitung der Verpflichtungserklärung dauert ca. 3 bis 4 Wochen.

Der Abholtermin dauert ca. 30 Minuten

Kaution Sicherheitsleistung
Alternativ zur Bonitätsprüfung können Sie eine Sicherheitsleistung (pro erwachsenen Gast 
3.378,00 € und pro minderjährigen Gast 1.689,00 €) hinterlegen. Setzen Sie sich dazu nach 
Antragsstellung mit der Ausländerbehörde in Verbindung. Die Verpflichtungserklärung wird 
erst nach Einzahlung der Sicherheitsleistung ausgestellt. Informationen zur Auszahlung der 
Sicherheitsleistung entnehmen Sie dem entsprechenden Merkblatt.