Einleitung von Niederschlagswasser §8 - Antrag
Einleitung von Niederschlagswasser §8 - Antrag
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal