BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Einleitung von Niederschlagswasser §8 - Antrag


Leistungsbeschreibung

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.