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Einleitung von Niederschlagswasser §8 - Antrag


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Leistungsbeschreibung

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

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