Einleitung von Niederschlagswasser §8 - Antrag
Einleitung von Niederschlagswasser §8 - Antrag
nicht angegeben
Leistungsbeschreibung
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben