BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Einleitung von Niederschlagswasser §8 - Antrag


Leistungsbeschreibung

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz