KFZ - Wunschkennzeichen
KFZ - Wunschkennzeichen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele zuständige Stellen bieten inzwischen eine Online-Vormerkung an. So können Sie unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.
Es kann reserviert werden für:
- PKW/LKW
- Motorrad
- Saison- und Oldtimerkennzeichen
Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Mit dem Link am Ende dieser Seite bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Online-Vormerkung an. So können Sie unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.
Sie können Kennzeichen reservieren für
> PKW/LKW
> Motorrad
auch als
>Saison-, Elektro- und Oldtimerkennzeichen
Kombinationen wie z.B. Saison- und Oldtimerkennzeichen können Online leider nicht reserviert werden.
Verfahrensablauf
Ihr Wunschkennzeichen suchen Sie sich online auf der Internetseite der zuständigen Stelle aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und der Adressdaten das Kennzeichen reserviert und Sie erhalten eine Bestätigung. Diese Bestätigung drucken Sie bitte aus und legen diese bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vor.
Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Stelle.
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die zuständige Stelle vorbehalten.
Suchen Sie sich Ihr Wunschkennzeichen aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und der Adressdaten das Kennzeichen reserviert und Sie erhalten eine Bestätigung nebst PIN für die Online-Zulassung.
Die Bestätigung erhalten Sie per E-Mail. Bitte achten Sie auf die richtige Schreibweise Ihrer E-Mail-Adresse, ansonsten wird das Kennzeichen nicht reserviert und Ihnen kann die Bestätigung nicht zugestellt werden.
Diese Bestätigung ausdrucken und bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vorlegen.
Eine Reservierung können Sie nur für sich selbst oder einen nahen Angehörigen durchführen.
Autohäuser können unter Nennung des Autokäufers ein Kennzeichen reservieren. Bei Missbrauch des Reservierungssystems behält sich der Landkreis Stade vor, keine Zuteilung des gewünschten Kennzeichens vorzunehmen.
Hier können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
12,80 EUR
Die Gebühr für die Vorreservierung zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.
Für die Inanspruchnahme des reservierten Kennzeichens wird eine Gebühr von 12,80 € erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Reservierung des Kennzeichens gilt nur für maximal 30 Tage.
Rechtsgrundlage
- Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
- Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bemerkungen
Bei Missbrauch des Reservierungssystems behält sich der Landkreis Stade vor, keine Zuteilung des gewünschten Kennzeichens vorzunehmen.
Außerdem behält sich der Landkreis Stade vor, bei unverhältnismäßig hohen Reservierungen auf eine Person (unverhältnismäßig hoch = mehr als 3 Reservierungen) diese ohne Rücksprache zu löschen.
Werden mehr als 3 Kennzeichen benötigt halten Sie bitte rücksprache mit einer der zuvor genannten Zulassungsstellen.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
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