Schülerbeförderung 1.4.8

 

Information der betroffenen Personen (Kunden) bei Direkterhebung (Art. 13 DS-GVO i.V.m. § 8 NDSG)

 

Verantwortlicher:

Landkreis Stade, Am Sande 2, 21682 Stade (Deutschland)

04141 12-0, info@landkreis-stade.de, https://www.landkreis-stade.de

 

Gesetzlicher Vertreter:

Landrat Kai Seefried

 

Datenschutzbeauftragter:

ITEBO GmbH, Tel: 0541 9631 222, E-Mail: dsb@itebo.de

 

Angaben zur Verarbeitungstätigkeit:

Zwecke der Verarbeitungstätigkeit:

Bearbeitung der Anträge auf Übernahme der Kosten der Schülerbeförderung für Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen (§64 Abs. 3 NSchG) sowie die in § 114 Abs. 1 NSchG genannten Schülerinnen und Schüler, sofern die jeweils gültigen Mindestentfernungen überschritten werden.

 

Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit:

§ 114 Nds. Schulgesetz i. V. m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Stade.

 

Kategorien von Empfängern:

Intern (Interne Abteilung ggf. das Gesundheitsamt zur Bestimmung der Beförderungsvorgaben.)

Sonstige Empfänger (Transportunternehmen, soweit diese Information für die Beförderung bedeutsam ist.)

 

Datentransfer in ein Drittland:

Es liegt keine geplante Übermittlung in Drittstaaten vor.

 

Zusätzliche Informationspflichten:

Rechte der betroffenen Person:

Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO i.V.m. § 9 NDSG) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DS-GVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO).

 

Sie haben ein Recht Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

 

Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten.

 

Beschwerderecht:

Sie haben ein Recht auf Beschwerde, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

 

Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten:

Die betroffene Person ist verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen.

 

Folgen der Nichtbereitstellung:

Ohne Bereitstellung der Daten kann die Anspruchsberechtigung nicht geprüft werden.

 

Automatisierte Entscheidungsfindung:

Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling.

Beantragung einer Schülerfahrkarte
für Schüler/Schülerinnen
- der Klassen 1-10
- BFS (1. Klasse) / BES der berufsbildenden Schulen

Der Antrag ist zu stellen
- bei Einschulung
- bei Schulwechsel
- bei Umzug