KFZ - Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
KFZ - Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Zahlreiche Dienstleistungen rund um die Zulassung, Umschreibung oder Abmeldung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers sind online möglich. Mit Inkrafttreten der 4. Stufe der internetbasierten Kraftfahrzeugzulassung (i-KFZ) wird eine sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeugs umgesetzt. Ein sofortiges Losfahren ist mit dem Ausdruck des Zulassungsnachweises und nicht gesiegelten Kennzeichen für 10 Tage möglich. Der Zulassungsnachweis muss von außen am Fahrzeug sichtbar sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Zahlungsvorgang wieder auf die Seite des Online-Vorgangs zurückgeleitet werden. Hier müssen Sie dann den Vorgang beenden, um die notwendigen Unterlagen ausdrucken zu können.
Leistungsbeschreibung
Keine Wartezeit und kein Behördengang
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ können Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.
Diese Zulassungsvorgänge können Bürgerinnen und Bürger und juristische Personen online durchführen?
- Zulassung Neufahrzeug
- Abmeldung
- Wiederzulassung
- Ummeldung mit oder ohne Halterwechsel
- Tageszulassung
- Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)
Welche Vorteile hat i-Kfz
- Behördengang 24/7 möglich
- keine Wartezeiten
- von überall nutzbar
- sofort losfahren
Wie funktioniert i-Kfz?
https://www.youtube.com/embed/22gbmfLhK9M?si=4rB0HgaNyVj5fTeD
Quelle:
https://www.youtube.com/embed/PzKjHTmu7LA?si=Sap9tp0OLHmtJvEc
Quelle:
Zahlungsmöglichkeiten
- Kreditkarte
- PayPal
Voraussetzungen
- einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils freigeschaltet für Online-Funktionen
- PIN zum Ausweisdokument
- Smartphone mit NFC-Fähigkeit und kostenloser AusweisApp (zu beziehen über AppStore bzw. GooglePlayStore) oder
- Computer / Laptop mit kostenloser AusweisApp mit Kartenlesegerät
Welche Unterlagen werden benötigt?
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Versicherung
- IBAN für die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats zum Einzug der KFZ-Steuer
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Rechtsgrundlage
- Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
- Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Links & Onlinedienste
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