Allgemeine Informationen

Bei einem Bauvorhaben kann es vorkommen, dass einzelne Vorschriften oder Festsetzungen unter Umständen nicht eingehalten werden können. In nachvollziehbar begründeten Fällen kann von bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften abgewichen werden. In der Regel erfolgt das im Rahmen eines Trägerverfahrens (Bauvoranfrage, Baugenehmigungsverfahren).

Falls das Bauvorhaben keine Baugenehmigung erfordert oder diese noch nicht beantragt werden soll, kann ein isolierter Antrag auf Zulassung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung gestellt werden. Der Antrag ist regelmäßig von einer qualifizierten Entwurfsverfasserin oder einem qualifizierten Entwurfsverfasser zu stellen.

Über diesen Antrag wird dann, unabhängig von einem Trägerverfahren, in einem gesonderten Verfahren entschieden.

Verfahrensablauf


Der Antrag ist gemäß § 3a NBauO in elektronischer Form zu stellen. Der Landkreis Stade bietet dafür ein Online-Antragsportal an. Alternativ ist es möglich die qualifiziert elektronisch signierten Antragsunterlagen auf einem Datenträger einzureichen.

Die Baugenehmigungsbehörde prüft den Antrag, ggf. unter Beteiligung weiterer Behörden. In bestimmten Fällen ist das Ergebnis des Verfahrens von dem Einvernehmen der Gemeinde abhängig.

Der Bescheid wird elektronisch zugestellt.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Zuständige Stelle


  • Landkreisgebiet (außer Hansestädte Buxtehude und Stade): Landkreis Stade, Amt Bauen und Wohnen
  • Stadtgebiet Buxtehude (und Ortsteile): Bauaufsicht Hansestadt Buxtehude
  • Stadtgebiet Stade (und Ortsteile): Bauaufsicht Hansestadt Stade

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach der Baugebührenordnung (BauGO) an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Entscheidung ist für 3 Jahre gültig.

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitungsdauer hängt stark vom zu prüfenden Sachverhalt aber auch von der Qualität der Bauvorlagen ab. Sie können mit vollständigen und nachvollziehbaren Bauvorlagen (gem. Niedersächsischer Bauvorlagenverordnung) zu einer zügigen Bearbeitung beitragen.

Rechtsgrundlage


  • 66 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
  • 31 Baugesetzbuch (BauGB)

Anträge / Formulare


Sofern der Antrag nicht elektronisch über das Antragsportal gestellt wird, ist ein Antragsformular im PDF-Format auf einem Datenträger einzureichen.

Neben dem Antrag sowie der Begründung sind alle für die Beurteilung der geplanten Abweichung, Ausnahme oder Befreiung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen.

Was sollte ich noch wissen?


Der Antrag und die Bauvorlagen müssen, bei Übermittlung auf einem Datenträger, von der erklärenden Person (siehe § 3a NBauO; Entwurfsverfasser, vgl. § 54 NBauO) qualifiziert elektronisch signiert sein. Die Signatur der erklärenden Person kann bei Antragstellung über das Online-Antragsportal entfallen.

Die Kommunikation zwischen der Bauaufsichtsbehörde und den Bauherren und Architekten erfolgt im Verfahrensablauf überwiegend auf elektronischem Wege über das Bauportal "Bauakte Online". Die Zugangsdaten erhalten die Beteiligten mit der Eingangsbestätigung.

In "Bauakte Online" können sich die Verfahrensbeteiligten über den Verfahrensstand informieren und ggf. Unterlagen nachreichen. 

Dort erhalten Sie ebenfalls Zugriff auf Schreiben der Bauaufsichtsbehörde sowie auf die Bescheide. Die Beteiligten werden über etwaige neue Dokumente per E-Mail informiert, deshalb ist die Angabe der E-Mail-Adresse der erklärenden Person erforderlich. Sofern die Bauherren ebenfalls über neue Dokumente informiert werden sollen, muss auch deren E-Mail-Adresse angegeben werden.

Kontakt
  • Bauen und Wohnen